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Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Voraussehbare Absenzen bis zu vier Halbtagen pro Schuljahr (einzeln oder zusammenhängend) müssen mindestens sieben Tage im Voraus begründet bei der Klassenlehrperson per Eltern-App (Klapp) beantragt werden.

Die Klassenlehrperson kann Auflagen erlassen oder ein Gesuch in begründeten Fällen ablehnen. Sind bei Gesuchen um voraussehbare Absenzen mehrere Kinder einer Familie betroffen, so muss für jedes Kind eine Absenz per Eltern-App beantragt werden. Die zuständigen Klassenlehrpersonen entscheiden gemeinsam über eine Bewilligung. Die Absenzen werden auf der Oberstufe im Zeugnis eingetragen.

Für die Teilnahme an nachfolgend aufgeführten Anlässen ist kein Gesuch nötig. Es reicht eine rechtzeitige Mitteilung (auf Verlangen mit Bestätigung) an die Klassenlehrperson. Sie werden nicht als Schulabsenz gerechnet.
- Anlässe der Musikschule Neuheim
- Nationaler Zukunftstag 5. – 7. Schuljahr
- für fremdsprachige Kinder: Besuch der offiziellen Sprach- und Kulturkurse
- Aufnahmeprüfungen für weiterführende Schulen oder Ausbildungen
- Anlässe im Zusammenhang mit Ausbildung und Schule (z.B. Schnuppern, Gymi-Besuchstage, etc.)

ab dem 5. Halbtag
Gesuche für länger als vier Halbtage dauernde voraussehbare Absenzen müssen durch die Erziehungsberechtigten mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet beim Rektorat eingereicht werden. Dies gilt auch für Gesuche für voraussehbare Absenzen von weniger als vier Halbtagen, wenn die Klassenlehrperson im laufenden Schuljahr einer Schülerin oder einem Schüler bereits vier Halbtage bewilligt hat.

Schnuppertage im Rahmen des Berufswahlunterrichtes
Schnuppertage finden in der Regel während den Schulferien statt. Die Klassenlehrperson kann diese während der Schulzeit bewilligen. Schnuppertage werden im Zeugnis nicht als Absenz eingetragen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Absenzenordnung für Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Neuheim und dem FAQ-Sheet zur Eltern-App Klapp.

https://neuheim.tlex.ch/app/de/texts_of_law/4.2-2 (Absenzenordnung)

Link zum FAQ-Sheet Elternapp Klapp

In erster Linie wird die Begabungs- und Begabtenförderung an der Schule Neuheim durch professionelle Differenzierung und Individualisierung innerhalb der Schulklassen sichergestellt. Ein wichtiger Beitrag zur individuellen Förderung leistet dabei die SHP.

Ergänzend zur bedeutenden Arbeit im Regelunterricht hat die Schule Neuheim das Angebot der Stärkenateliers geschaffen. Dieses verfolgt das Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche auch klassenübergreifend bei ihrer besonderen Begabung abzuholen und darin zu stärken. Die Kinder haben bei diesen Angeboten die Möglichkeit, an einem von einer Lehrperson ausgeschriebenen Atelier teilzunehmen und sich in ihrem Begabungsbereich weiterzuentwickeln. Die Stärkenateliers finden hauptsächlich während des Regelunterrichts statt. Der verpasste Schulstoff muss selbständig durch die Schülerin / den Schüler aufgearbeitet werden. Die Auswahl der Kinder für die einzelnen Stärkenateliers läuft über die SHP, passiert aber in Absprache mit Fach- und Klassenlehrpersonen. Die entsprechenden Schülerinnen und Schüler werden von der SHP über das Angebot informiert und zur Teilnahme motiviert. Schlussendlich bewirbt sich das Kind in Absprache mit den Eltern für eine Atelierteilnahme.

Der Unterricht entwickelt sich stetig weiter. Gerne geben wir Ihnen einen Einblick in die Schule – beispielsweise an den Schulbesuchstagen. Diese finden während der Unterrichtszeit am 25. jedes Monates statt. Sie sind jedoch auf Voranmeldung bei der jeweiligen Lehrperson auch ausserhalb dieser Tage jederzeit herzlich willkommen. Insbesondere im Kindergarten ist es für die Kinder besser, wenn sich die Besuche verteilen. In den 1. Klassen findet deshalb Ende September die Besuchswoche statt.

Bitte bringen Sie Geschwister nicht zu den Besuchstagen oder Besuchsterminen mit. An den Schulbesuchstagen steht für die jüngeren Geschwister ein Kinderhort im Schulhaus Dorf zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass Sie im Schulzimmer leise sind und während der ganzen Lektion bleiben.

Im Kanton Zug erfolgt die fachliche Beurteilung von Schülerinnen und Schülern auf Grundlage eines klar strukturierten, differenzierten Systems. Lernkontrollen sind gezielt auf drei Anspruchsniveaus ausgerichtet: Grundanforderungen, erweiterte Anforderungen und hohe Anforderungen. Diese Systematik ermöglicht eine transparente Leistungsbeurteilung sowie eine individuelle Förderung.

Ergänzend zur Notengebung wird grosser Wert auf die Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen gelegt. Dabei stehen sowohl personale Kompetenzen wie Selbstreflexion, Selbstständigkeit und Eigenständigkeit, als auch soziale Kompetenzen wie Dialog- und Kooperationsfähigkeit, respektvoller Umgang sowie Konfliktfähigkeit im Fokus.

Dieses ganzheitliche Beurteilungsverständnis wird von Lehrbetrieben im Kanton Zug besonders geschätzt und fliesst massgeblich in die Auswahl und Förderung zukünftiger Lernender ein.

So entsteht eine solide Basis für schulischen Erfolg und ein reibungsloser Übergang in die Berufsbildung.

Die Förderstunde wird in allen Primarschulklassen in Kleingruppen durchgeführt, um mit den Schülerinnen und Schülern Coaching-Gespräche durchzuführen. Einen entsprechenden Terminplan erhalten die Erziehungsberechtigten nach den Sommerferien.

An den Gesprächen werden das Lernen sowie die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler reflektiert. Sie bieten auch die Möglichkeit, auf individuelle Anliegen einzugehen, die Kinder gezielt zu fördern, gemeinsam Ziele zu definieren und die Beziehung zwischen Lehrperson und Lernenden zu stärken.

Unter folgenden Links finden Sie als Eltern Informationsmaterial zum sicheren Umgang mit digitalen Medien:

Angebote von Jugend und Medien:
Digitale Medien
Medienkompetenz

Angebote von Pro Juventute:
Medien & Internet

Die Regelung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für Schülerinnen und Schüler dient als Grundlage für den Umgang mit digitalen Medien an der Schule Neuheim.

Regelung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für Schülerinnen und Schüler

Erfüllen Kinder bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt. Der Schuleintritt, also der Eintritt in die obligatorische Schulzeit, beginnt bereits mit dem obligatorischen Kindergartenjahr. Die Schulpflicht umfasst ein Jahr Kindergarten und neun Jahre der Primarstufe und Sekundarstufe I. Die Einteilung in den Kindergarten erfolgt nach Geburtsdatum und umfasst folgende Möglichkeiten:

 

Alter für den Eintritt in den obligatorischen Kindergarten

Für die Einteilung in den obligatorischen Kindergarten gibt es zwei Möglichkeiten. Kinder im Kanton Zug, die bis Ende Februar (Stichtag 28. bzw. 29. Februar) das fünfte Altersjahr erfüllen, müssen auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai (Stichtag 31. Mai) das fünfte Altersjahr, sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt.

 

Freiwilliges Kindergartenjahr

Alle Gemeinden des Kantons Zug bieten bereits vor dem obligatorischen Kindergarten ein freiwilliges Kindergartenjahr an.

Sofern die Kriterien "Reif für den Kindergarten?" (siehe weiter unten) erfüllt sind, können auch Kinder, die erst im März, April oder Mai geboren sind, den freiwilligen Kindergarten vorzeitig besuchen. Das Anmeldeformular für die vorzeitige Kindergartenanmeldung muss auf dem Rektorat bezogen werden. Im Sinne des Kindes entscheidet die jeweilige Kindergartenlehrperson nach einer entsprechenden Probezeit bis zu den Herbstferien über eine Eignung für den freiwilligen Kindergarten und lädt im Zweifelsfall die Eltern zum Gespräch ein. Eine Entlassung aus dem freiwilligen Kindergarten ist bis spätestens 31. Oktober möglich.

 

Reif für den Kindergarten?

Folgende Ansprüche stellt der Kindergarten an Ihr Kind:

 

  • sich vier Stunden von den Eltern trennen können
  • alleine Schuhe und Kleider an- und ausziehen können, möglichst selbständig den Kindergartenweg gehen können  
  • selbständig auf die Toilette gehen und sich sauber machen können, Hände waschen, Nase putzen
  • Verantwortlich fühlen für eigene Gegenstände wie Kleidungsstücke, Sportsachen, Znünitäschli usw.
  • Grenzen akzeptieren (ja und nein kennen), Trotzphase abgeschlossen haben, Kindergartenregeln einhalten können
  • sozialer Umgang mit anderen Kindern gewohnt sein, einordnen können in eine Grossgruppe von 16 Kindern, eigene Bedürfnisse zurückstellen
  • gewohnt sein, kleine Aufträge zu erfüllen
  • motorische Grundfertigkeiten: rennen, klettern, Treppen steigen, zeichnen, kleben, schneiden
  • sorgfältiger Umgang mit Spielsachen und wissen, dass zum Spielen das Aufräumen dazugehört
  • mindestens 10-20 Minuten ruhig sitzen und aufmerksam sein können

 

Stundenplan
Das Rektorat nimmt die Einteilung Ihres Kindes in die jeweiligen Kindergartenklassen vor.

Der Kindergarten-Unterricht findet grundsätzlich von Montag bis Freitag jeweils am Morgen statt.
Am Montag- und Dienstagnachmittag findet zusätzlich Unterricht in Halbklassen statt. Die Einteilung der Halbgruppen erfolgt im Frühjahr.
Die Unterrichtsgefässe am Mittwochmorgen werden nur von den schulberechtigten und –pflichtigen Kindergartenkindern (bis und mit 31. Mai geborene Kinder) besucht. Die jüngeren Kinder haben schulfrei.

Die Auffangzeit (15 Min. vor Unterricht) ermöglicht den Kindern einen ruhigen Start in den Tag und zeitlichen Spielraum für den Schulweg. Man hat Zeit für Gespräche mit Freunden und gemeinsame Spiele. Damit der Unterricht gemäss Stundenplan geführt werden kann, sollten die Kinder in diesem Zeitraum eintreffen.

Beim Eintritt in die 1. Klasse werden die Kindergartenkinder unter Berücksichtigung diverser pädagogisch relevanter Aspekte zu einer Klasse zusammengesetzt und einer Klassenlehrperson zugewiesen. Oberstes Ziel der 1. Klasse ist es, dass jedes Kind einen positiven Zugang zum Lernen findet und unter möglichst optimalen Bedingungen arbeiten kann.

Basisschrift und lautgetreues Schreiben
Die Kinder lernen ab der 1. Klasse schrittweise die Basisschrift (vergl. www.basisschrift.ch). Bitte beachten Sie, dass sich einzelne Buchstaben (z.B. G, M) deutlich von der für Sie geläufigen Blockschrift abheben. Es ist wichtig, die genauen Schreibabläufe zu beachten. Ziel der Basisschrift ist es, dass die Kinder eine klare, schnörkellose Schrift erlernen, die es erlaubt, ökonomisch und zügig zu schreiben. Beim Schreiben achten wir in erster Linie darauf, dass die Wörter den Lauten entsprechend geschrieben werden. Die grammatikalische Korrektheit steht zu Beginn nicht im Zentrum. So ist es in Ordnung, wenn Ihr Kind zu Beginn beispielsweise noch «Mel» statt «Mehl» schreibt.

Erstlesen
Die Kinder lernen schrittweise ab der 1. Klasse das Lesen. Für den Leselernprozess ist es sehr wichtig, dass die Erwachsenen die Laute nie mit Hilfsvokalen aussprechen (nicht Be, eF, Ka, etc.). Das Kind soll am Anfang laut lesen, damit beide Lernkanäle (Augen und Ohren) aktiviert sind.
 

Die Schule Neuheim nutzt das Schulportal KLAPP als Eltern-App für die Kommunikation zwischen Eltern, Schule und schulergänzender Betreuung. Ein FAQ-Sheet mit Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Nutzung der Eltern-App ist untenstehend aufgeführt. Beachten Sie unter anderem, dass voraussehbare Absenzen nicht als Nachricht, sondern als Absenz erfasst werden müssen.

Mit KLAPP gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Zukunft. Das Portal ersetzt bisher genutzte Kanäle wie E-Mail oder WhatsApp und sorgt für eine strukturierte, datenschutzkonforme und transparente Kommunikation. Hinweise zur Anmeldung und Installation der Eltern-App entnehmen Sie dem unten aufgeführten Flyer.

Selbstverständlich bleibt weiterhin Raum für persönliche Gespräche und telefonische Kontakte, denn der direkte Austausch bleibt uns wichtig.

https://www.schule-neuheim.ch/_doc/439027 (FAQ-Klapp)

Flyer Anmeldung Klapp

Über das gesamte Schuljahr hinweg finden in allen drei Zyklen vielfältige Exkursionen, Projekte und schulische Anlässe statt. Diese sind thematisch eingebettet – passend zum Schuljahresmotto, zur Jahreszeit oder zu aktuellen Unterrichtsinhalten – und leisten einen wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung der Schülerinnen und Schüler.

Ein besonderes Erlebnis für die Kinder und Jugendlichen sind die verschiedenen Lager:

  • Skilager (in der ersten Sportferienwoche / freiwillig):
    • Primarskilager: für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Klasse
    • Oberstufenskilager: für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Oberstufe
  • Sommerlager (in der zweitletzten Schulwoche / obligatorisch):
    • Sommerlager der 5. Klassen: gemeinsames Lager für alle 5. Primarschulklassen
    • Sommerlager der Oberstufe: alle drei Jahrgänge der Oberstufe führen je ein separates Lager durch

Diese Lager fördern das soziale Lernen, die Selbstständigkeit und das Gemeinschaftsgefühl der Schülerinnen und Schüler und sind fester Bestandteil unseres Bildungsauftrags.

Die Hausaufgaben Ihres Kindes sind im Hausaufgaben- und Kontaktheft eingetragen. Die Kinder sollen die Hausaufgaben allein lösen. Sie dürfen Ihr Kind gerne unterstützen mit Hilfe zur Selbsthilfe. Der beliebte Husiclub für die Kinder der 1. bis 4. Klassen findet jeweils ab der 3. Schulwoche am Dienstag und Donnerstag statt. Das Anmeldeformular erhalten Sie in der ersten Schulwoche.

Als tägliche Hausaufgabenzeit gilt grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler:

1./2. Klasse: 10 Minuten

3./4. Klasse: 20 Minuten

5./6. Klasse: 30 Minuten

Sekundarstufe I: 45 Minuten

Eine gute Kommunikation ist zentral für das Zusammenwirken aller Beteiligten der Schule Neuheim. Die Schule Neuheim verfügt über ein Kommunikationskonzept, das alle wichtigen Abläufe, Zuständigkeiten und Informationswege regelt. Das Kommunikationskonzept dient als Orientierungshilfe für alle Schulmitarbeitenden und stellt eine strategische und abgestimmte Kommunikation der Schule sicher. Es dient zusätzlich als Leitfaden für eine transparente, zielgerichtete und verständliche Kommunikation zwischen Schule, Eltern und weiteren Partnern.
Alle relevanten Informationen finden Sie im Kommunikationskonzept.

Läuse sind unangenehm aber grundsätzlich harmlos. Trotzdem bitten wir Sie um Mithilfe bei der konsequenten Bekämpfung deren Ausbreitung an unserer Schule.

Was ist zu tun, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen finden?

  • Informieren Sie sofort die Klassenlehrperson. Diese wird mit der Lausfachperson der Schule Kontakt aufnehmen und die ganze Klasse als Vorsichtsmassnahme auf Lausbefall prüfen lassen. Selbstverständlich werden keine Namen von betroffenen Schülerinnen und Schülern bekannt gegeben.
  • Melden Sie sich beim Arzt oder Apotheker. Dort können Sie ein geeignetes Anti-Laus-Mittel und einen Nissenkamm kaufen. Halten Sie sich genau an die beiliegende Gebrauchsanweisung.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt zum Lausbefall.

Merkblatt Lausbefall

Ihr Kind erwirbt an der Schule Neuheim die Kompetenzen, wie sie im Lehrplan 21 Kanton Zug definiert sind.

Weitere Informationen finden Sie unter Lehrplan Kt. Zug und Lehrplan 21

In Bezug auf den Religionsunterricht gilt es zu beachten, dass wir zwischen «Teaching in Religions» und «Teaching about Religions» unterscheiden. Im Regelunterricht findet ausschliesslich «Teaching about Religions» statt. Somit lernen wir zwar diverse Glaubensrichtungen kennen und diskutieren über sie, tun dies jedoch wertefrei und neutral. Anders als im klassischen Religionsunterricht (Teaching in Religions) werden keine religiösen Praktiken im Regelunterricht umgesetzt. Der Fokus liegt auf einer reinen Wissensvermittlung.

Der klassische Religionsunterricht (Teaching in Religions) gehört nicht zum Lehrplan der Regelschule und ist somit freiwillig zu besuchen.

Die Schule Neuheim reserviert im Stundenplan ab der dritten Primarstufe zwei Wochenlektionen für den Religionsunterricht (Teaching in Religions) in Absprache mit den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen. In der Oberstufe finden neben einer Wochenlektion Religionsunterricht (in der Regel als Doppellektion alle zwei Wochen) zusätzlich Fokustage statt, welche in Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen der Oberstufe und Religionslehrpersonen organisiert werden.

Den Lehrstoff bestimmen die Kirchen. Der Stoff ist mit den Fächern NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft) und ERG (Ethik, Religion, Gemeinschaft mit Lebenskunde) abgestimmt. 

Die Kirchen sind verpflichtet, den Religionsunterricht durch eigene Instanzen begleiten und beaufsichtigen zu lassen.

Ein Verzicht auf den Besuch des Religionsunterrichts ist dem zuständigen Pfarramt vorher (zwei Wochen vor Schulstart) schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten, nach erfülltem 16. Altersjahr der Jugendlichen durch diese selber.

Die Schul- und Disziplinarordnung der Schule Neuheim enthält die wesentlichen Rechte und Pflichten von Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen. Das Übertrittsverfahren I regelt den Übergang am Ende der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I. Das Übertrittsverfahren II regelt den Übergang von der Sekundarschule in kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Schul- und Disziplinarordnung.

https://neuheim.tlex.ch/app/de/texts_of_law/4.2-1  (Schul- und Disziplinarordnung)

Um Risiken und gesundheitliche Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und notwendige Massnahmen einzuleiten, werden die schulärztlichen Reihenuntersuchungen durchgeführt. Diese finden dreimal durch die Schulärztin in den Schulräumen statt: im Kindergarten, im 5. und 8. Schuljahr. Sie erhalten jeweils einen Gesundheitsfragebogen und die Aufforderung, den Impfausweis in einem verschlossenen Umschlag in die Schule mitzubringen.

Schulbestätigung

Eine Schulbestätigung für Kinderzulagen oder das Amt für Migration können Sie telefonisch oder per E-Mail bei der Schulverwaltung beantragen.

info@schule-neuheim.ch

Die Gemeinde organisiert einen Schulbus. Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis und mit 3. Oberstufe, welche ausserhalb der erweiterten Dorfzone E wohnhaft sind, können das Angebot nutzen (siehe Planskizze).
Sind freie Plätze vorhanden, können gegen Bezahlung auch andere Schülerinnen und Schüler vom Angebot Gebrauch machen.

E: Erweiterte Dorfzone

 

Schulpflichtige Neuheimer Schülerinnen und Schüler an den Kantonsschulen erhalten für die benötigte Busstrecke einen Beitrag von 50 % an den Jahresbuspass. Senden Sie die Quittung des Buspasses zusammen mit Ihrer Kontoverbindung an info@schule-neuheim.ch oder bringen Sie die Belege in der Schuladministration vorbei.

Weitere Informationen zum Schulbusangebot entnehmen Sie dem Fahrplan oder der Benützungs- und Gebührenordnung.

https://neuheim.tlex.ch/app/de/texts_of_law/4.2-6 (Benützungs- und Gebührenordnung Schulbusdienst Neuheim)

Name
Fahrplan_Schulbus_24_25 (PDF, 417.31 kB) Download 0 Fahrplan_Schulbus_24_25

Für einen reibungslosen Schulstart stellen die Erziehungsberechtigten das Schulmaterial gemäss der untenstehenden Materialliste bereit. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Materialien vollständig und rechtzeitig besorgt werden und während des Schuljahres intakt bleiben.

Einmalig stellt die Schule in den entsprechenden Klassen bestimmtes Material zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung muss der Ersatz durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Wichtig: Bitte kennzeichnen Sie alle Gegenstände und Kleidungsstücke Ihres Kindes deutlich mit dem Namen. So lassen sich Verwechslungen vermeiden und langes Suchen nach verlorenen Jacken, Taschen oder Trinkflaschen bleibt allen erspart.

Name
Vorgaben persönliches Schulmaterial (PDF, 199.94 kB) Download 0 Vorgaben persönliches Schulmaterial

Der Schulweg ist ein bedeutender Bestandteil des kindlichen Entwicklungs- und Lernprozesses. Er fördert Selbstständigkeit, Orientierungssinn und soziale Kompetenzen. Nach einer anfänglichen gemeinsamen Begleitung durch die Eltern soll das Kind den Schulweg möglichst bald eigenständig bewältigen.

Wir bitten Sie, wenn immer möglich auf Fahrten mit dem Privatauto zu verzichten. Die Zufahrt zum Schulhausareal ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Unterstützen Sie Ihr Kind stattdessen darin, den Schulweg als wertvolle Alltagskompetenz zu erlernen und zu festigen.

Die Zahnpflegefachfrau besucht die Kindergartenklassen dreimal und die 1.–4. Klassen zweimal jährlich. Die Kinder vertiefen auf spielerische Weise die zu Hause erlernten Fertigkeiten des Zähneputzens und erhalten ein Basiswissen über gesunde sowie zahnschädigende Lebensmittel. Im September erhalten Sie von der Schule einen Gutschein für einen Zahnarztbesuch Ihrer Wahl. Ebenfalls beigelegt ist ein Rückerstattungsantrag für zahnkonservierende Behandlungen.

Am Mittwoch findet der Schwimmunterricht im Lättich in Baar statt. Die entsprechenden Daten entnehmen Sie bitte dem Schwimmplan. Vergessene Schwimmsachen werden vor Ort ausgeliehen. Die Mietgebühr von CHF 5.– ist am Folgetag der Lehrperson zu bezahlen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind Folgendes mit: Schwimmsachen / Mütze (in der kalten Jahreszeit) / Duschmittel / Haarbürste und Badekappe (bei langen Haaren)

In der ersten Woche der Sportferien bietet die Schule ein abwechslungsreiches Programm für alle Primarschülerinnen und -schüler an, die nicht am Skilager teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und individuell wählbar.

Das Angebot wird jeweils anfangs November über die Eltern-App kommuniziert. Anmeldungen sind bis Mitte November möglich.

Zur Auswahl stehen Aktivitäten wie zum Beispiel Unihockey, Curling, Schwimmen, Badminton, Schlittschuhlaufen, Turnhallenspiele, Basteln, Kochen, Besuch im Verkehrshaus oder Kletterpark, eine Waldexkursion usw.

Das Übertrittsverfahren I regelt den Übergang am Ende der Primarstufe in eine Schulart der Sekundarstufe I. Das Übertrittsverfahren II regelt den Übergang von der Sekundarschule in kantonale Mittelschulen bzw. lehrbegleitende Berufsmaturitätsschulen.

Nach dem Übertritt in die Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler je nach Leistungsstand in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Französisch in Niveaufächern (A/B) unterrichtet. Der Unterricht findet in schulartenübergreifenden Klassen (Sek, Real, Werk) statt, was ein flexibles und durchlässiges System mit Niveau- und Schulartenwechseln ermöglicht. Neue Fächer wie Medien und Informatik, Wirtschaft, Arbeit und Haushalt sowie Projektunterricht erweitern das Lernangebot. Der Unterricht erfolgt teilweise im Fachlehrersystem mit Teamteaching-Elementen.

Der Entscheid zur Zuteilung in die Schulart und in die Niveaufächer der Sekundarstufe I basiert sowohl auf dem Übertrittsverfahren I als auch auf den Zeugnisnoten des zweiten Semesters der 6. Klasse.

Im Rahmen eines Informationsabends für die Eltern der 6. Klassen stellt die Schulleitung des Zyklus 3 das Übertrittsverfahren vor und erläutert die wichtigsten Grundlagen und Abläufe.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der kantonalen Website zum Übertritt.

https://zg.ch/de/bildung/bildungssystem/uebertritte

Der Verkehrsinstruktor der Zuger Polizei besucht jede Klasse mindestens einmal pro Schuljahr. Er vermittelt vom Kindergärtner bis zum Teenager altersgerechte Themen, angefangen beim sicheren Überqueren der Strasse übers Velofahren bis hin zu aktuellen Präventionsthemen. Alle zwei Jahre findet im Frühling in der Mittelstufe II eine Veloprüfung statt.

Ein ausgewogenes Znüni trägt wesentlich zur Konzentrations- und Leistungsfähigkeit der Kinder bei. Besonders geeignet sind frische Früchte, rohes Gemüse, Vollkornbrot oder ungesüsste Getreideprodukte. Wir empfehlen, auf süsse oder stark salzhaltige Zwischenmahlzeiten sowie auf gezuckerte Getränke zu verzichten. Wasser ist das ideale Getränk für den Schulalltag.

Zuzug: Erziehungsberechtigte, die mit ihren schulpflichtigen Kindern in die Gemeinde Neuheim ziehen, nehmen bitte möglichst frühzeitig mit der Schulverwaltung, Schulhaus Dorf I, Rainstrasse 1 6345 Neuheim, Telefon 041 757 51 60, info@schule-neuheim.ch Kontakt auf. Die Klassenzuteilung der Kinder wird den Erziehungsberechtigten anschliessend schriftlich mitgeteilt.

Wegzug: Bei einem Wegzug von der Gemeinde Neuheim bitten wir Sie, dies per Telefon an 041 757 51 60 oder per Mail an info@schule-neuheim.ch frühzeitig zu melden.

Der Kanton Zug hat ein Schul- und Bildungssystem mit vielfältigem Angebot, das die Kinder und Jugendlichen ganzheitlich fördert. In unseren Schulen lernen sie, ihr Leben zu gestalten und im Beruf zu bestehen. Dafür setzen sich unsere Bildungsinstitutionen ein. Partnerschaftlich arbeiten öffentliche und private Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Behörden für die gute Schule.

Mehr Informationen finden Sie unter www.zg.ch/bildung.