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Aktuell

Ab sofort sind alle Informationen der Musikschule Menzingen-Neuheim unter folgendem Link abrufbar.

 

Die neue Musikschule Menzingen-Neuheim

Seit dem 1. Januar 2024 führen die Einwohnergemeinden Menzingen und Neuheim gemeinsam die neue Musikschule Menzingen-Neuheim. Die bestehende Zusammenarbeit wird vertieft. Die Einwohnergemeinden Menzingen und Neuheim haben die Zusammenarbeit der Musikschulen beider Einwohnergemeinden über die Gemeindegrenzen hinweg im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart. Damit wird die bereits vorher bestandene Kooperation auf eine solide rechtliche Basis gestellt. Beide Einwohnergemeinden sind gleichwertige Vertragspartnerinnen und führen die Musikschule Menzingen-Neuheim gemeinsam. Durch die Festlegung der Einwohnergemeinde Menzingen als rechnungsführende und arbeitgebende Gemeinde werden Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden, was die Attraktivität als Arbeitgeberin steigert.


Was wird angeboten?
Die Musikschule Menzingen-Neuheim versteht sich als eine Bildungsorganisation. Ihr Angebot umfasst weiterhin die musikalische Grundschule, den Instrumental- und Vokalunterricht sowie den Ensembleunterricht. Dieser ganzheitliche Ansatz in der Musikerziehung spielt eine wesentliche Rolle in der persönlichen und menschlichen Entwicklung. Falls ein gewünschtes Fach nicht angeboten werden kann, können die Schülerinnen und Schüler dieses an einer anderen Musikschule im Kanton Zug belegen, wobei die Anmeldung und Abrechnung über die Musikschule Menzingen-Neuheim
erfolgt.


Wo findet der Unterricht statt?
Der Unterricht findet grundsätzlich in der jeweiligen Wohngemeinde statt. Beide Einwohnergemeinden stellen die erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler haben auch die Möglichkeit, den Unterricht in der anderen Einwohnergemeinde zu besuchen. 

 

Was ändert sich?
Für den Musikunterricht ergeben sich keine Veränderungen, da dieser weiterhin in beiden Gemeinden angeboten wird. Das Ensemble-Angebot kann neu besser auf die beiden Gemeinden abgestimmt werden und nach Bedarf gemeinsame Ensembles gebildet werden. Für die Musiklehrpersonen und die Leitung der Musikschule haben sich die Anstellungsbedingungen wesentlich verbessert: Es gibt nun einen einzigen Arbeitsvertrag, was sich positiv auf die Pensionskasse und die Pensen auswirkt.
Ausserdem werden administrative Doppelspurigkeiten vermieden und Synergien in der Organisation
genutzt. Die Musikschulleitung und die Mitarbeitenden des Sekretariats haben ihre Arbeitsplätze in der
rechnungsführenden Einwohnergemeinde Menzingen.