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Freie Wahl der Zahnärztin/des Zahnarztes

Mit den zahnärztlichen Massnahmen kann jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt beauftragt werden, welche oder welcher in der Schweiz zur Berufsausübung zugelassen ist. Es dürfen die Ansätze des für den Kanton Zug geltenden Tarifs nicht überschritten werden.

Obligatorische Untersuchung

Die Erziehungsberechtigten melden das Kind bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt an, wobei der Untersuch und die Behandlung nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit fallen sollen. Die Untersuchung umfasst die jährliche zahnärztliche Kontrolle, die Zahnreinigung und auf Wunsch die Zahnfluoridierung. Der von der Gemeinde abgegebene Gutschein ist zur Untersuchung mitzubringen.
Der Zahnpflege-Dienst bezweckt durch Aufklärung und vorbeugende Massnahmen die Verhütung von Zahn- und Mundkrankheiten. Die Kosten dieses Dienstes werden von der Gemeinde getragen.

Kontaktperson
Marianne Wyder, Schulhaus Dorf 1, Rainstrasse 1, 6345 Neuheim, Telefon 041 757 51 60, marianne.wyder@neuheim.ch