An- / Abmeldung
Anmeldung
Generelle Informationen
Am Unterricht der Musikschule können Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus der Gemeinde Neuheim teilnehmen.
Ergebnis
Die Bestätigung der Anmeldung wird Ihnen per Mail zugesandt.
Kosten
Für den Musikunterricht wird ein Schulgeld erhoben, welches in der Tarifordnung der Musikschule festgelegt ist.
Bemerkungen
Das Ausbildungsangebot der Musikschule ist im Fächerangebot bestimmt.
Vorbedingung
Für den Eintritt in die Instrumentalstufe wird in der Regel die Absolvierung der Grundstufe vorausgesetzt.
Vorgehen
Reglement lesen
Formular ausfüllen und abschicken
Einteilung der Musikschule abwarten
Mit der zugeteilten Lehrperson den Stundenplan vereinbaren
Rechtliche Grundlagen
Reglement der Musikschule vom 1. Juli 2000 gestützt auf § 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom 27. September 1990 und von § 69 Ziff. 2 des Gesetztes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 4. September 1980.
Online-Anmeldung
Hier können Sie sich online für die Musikschule Neuheim anmelden.
Abmeldung
Abmeldung auf Ende 1. Semester
Grundsätzlich gilt die Anmeldung für das ganze Schuljahr. In Ausnahmefällen kann eine Abmeldung per Ende 1. Semester (Sportferien) nach Rücksprache mit der Musiklehrperson akzeptiert werden. Diese Abmeldung muss schriftlich bis spätestens 15. Dezember an die Musiklehrperson erfolgen. Bei Abmeldungen nach diesem Datum besteht für das nächste Semester eine Zahlungspflicht.
Abmeldung auf Ende Schuljahr
Der Abmeldetermin ist der 31. Mai des laufenden Schuljahres. Bei Abmeldungen nach diesem Datum besteht für das nächste Schuljahr eine Zahlungspflicht.
Die Musiklehrperson wird Ihrem Kind rechtzeitig eine Bestätigung für die Abmeldung oder die Weiterführung des Musikschulunterrichts für das nächste Schuljahr abgeben. Bitte melden Sie sich bei der Musiklehrperson Ihres Kindes.
Dokumente
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Anmeldeformular_2021_Neuheim.pdf | Download | 0 | Anmeldeformular_2021_Neuheim.pdf |